CSU-Antrag: Weiterentwicklung des Innenstadt-Konzepts

Mit dem Bürgerentscheid vom Frühjahr 2024 wurde die Sperrung der Bahnhofstrasse im letzten Abschnitt vor der Strasserkreuzung abgelehnt. Auch der Beschluss des Stadtrates vom 14.8.2024, dem neuen Bürgerbegehren, das sich gegen den Verkauf des Stadtparks ausgesprochen hat, vollumfänglich nachzukommen, führt letztendlich zu einer grundlegend anderen Ausgangslage in Bezug auf die
Innenstadtgestaltung der Stadt Gersthofen.

Dem zweiten Bürgerbegehren ging es in erster Linie um den Erhalt des bestehenden Stadtparks als grüne Lunge der Stadt. Dem würde eine Wohnbebauung eklatant widersprechen. Auch dem Bürgerentscheid leigt zugrunde, dass das „Grüne Herz“ erhalten bleiben soll. Das ist nunmehr der Stadtpark!

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zeigen eines ganz deutlich: Es muss ein Gesamtkonzept her von Stadtpark über Rathausplatz zu Potentialfläche wie es die CSU schon immer gefordert hat und bei deren Erstellung die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligt werden. Es ist verfehlt, die Potentialfläche im weiteren Diskussionsverlauf isoliert zu betrachten.

CSU-Anträge

Die CSU-Fraktion der Stadt Gersthofen stellt daher folgende Anträge:

1. Die bisherigen Pläne zu einem Park in der Potentialfläche werden aufgegeben.
Begründung: Die Fläche wurde damals zu einem Preis von rund 19 Mio € erworben. Einen weiteren innerstädtischen Park darin zu errichten, kann sich die Stadt Gersthofen schlichtweg nicht leisten.
Vielmehr geht es um eine moderate Bebauung, z.B. mit Wohnungen, Gewerbeflächen sowie Flächen für die Stadtverwaltung, bei der natürlich auch Grünanlagen im Fokus stehen sollten.

2. Der Stadtpark ist in seinem bisherigen Umfang zu erhalten und attraktiv zu gestalten.
Begründung: In der bisherigen Form wird der Stadtpark zu wenig genutzt, er ist auch nicht attraktiv.
Die Stadt sollte daher einen Ideenwettbewerb zur Steigerung der Attraktivität des Stadtparks ausloben. Zu denken ist etwa auch an eine gastronomische Nutzung. Zu denken ist auch an eine bauliche Öffnung des City-Center. Pläne dazu sind bereits aus der letzten Legislaturperiode vorhanden.

3. Die Verkehrsproblematik ist nunmehr unter diesen Rahmenbedingungen anzugehen.
Begründung: Das Mobilitätskonzept, das eine Sperrung der Bahnhofstrasse vorsah, ist überholt. Nunmehr muss neu gedacht werden und intelligente Lösungen für den Verkehr gefunden werden.
Auch muss eine autofreie Verbindung für Fußgänger zwischen Potentialfläche und Rathausplatz hergestellt werden, z.B. über eine Fußgängerbrücke.

4. Die Pläne zur Verbindung der Rathaus-Tiefgarage mit der Potentialfläche durch einen Tunnel werden gestoppt.
Begründung: Da die Potentialfläche nunmehr anderweitig genutzt werden soll, ist eine kostspielige Tunnelverbindung unter der Bahnhofstrasse unnötig. Eine etwaige Tiefgarage unter der
Potentialfläche ist anderweitig zu erschließen.